Fachschule
Ausbildung
Aufnahmebestimmungen
Aufnahmebestimmungen
Grundvoraussetzungen für die Arbeit als FigurenspieltherapeutIn
Die kompetente und sorgfältige Arbeitsweise einer Figurenspieltherapeutin / eines Figurenspieltherapeuten erfordert Eigenschaften wie:
- Offenheit für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Problemen und in Krisen
- Psychische Belastbarkeit, Abgrenzungsfähigkeit
- Bereitschaft, sich für die anvertrauten Klientinnen und Klienten einzusetzen
- Einfühlungsvermögen (Empathie)
- Gute Beobachtungsgabe
- Psychologisches-psychotherapeutisches und pädagogisches Fachwissen und entsprechende Handlungskompetenzen
- Bereitschaft mit Eltern, Behörden und Institutionen Gespräche zu führen
- Administrative und organisatorische Fähigkeiten
- Selbständig arbeiten können
Aufnahmebedingungen und Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme zur Figurenspieltherapie-Ausbildung beruht auf einer beruflichen Grundausbildung, der persönlichen Eignung und der beruflichen Erfahrung. Die TeilnehmerInnen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Grundausbildung in einem sozialen, pädagogischen, psychologischen, medizinisch-therapeutischen oder künstlerischen Beruf und Berufserfahrung (Tertiäre Vorbildung)
- Nachweis über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
- Selbsterfahrung als KlientIn in einem Selbsterfahrungsprozess und / oder einer Supervision vor Ausbildungsbeginn ist von Vorteil
Über die Zulassung von Personen, welche über vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung verfügen, entscheidet die Schul- und Ausbildungsleitung auf der Basis des Reglements zur Anrechnung fremder Lernleistungen AfL und den Vorgaben der OdA ARTECURA.
Die Aufnahme erfolgt gemäss den Aufnahmebestimmungen der Fachschule Figurenspieltherapie FSF an einem Gespräch mit der Schulleitung, einer DozentIn und / oder Vertreterin der Trägerschaft.
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Schulleitung und DozentInnen